AGBs

Teil A) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Indigo Reisen GmbH als Vermittler

Teil B) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Indigo Reisen GmbH als Veranstalter (Eigenveranstaltung Tschechien, Österreich, Ungarn, Slowakei, Baltikum auf www.indigoreisen.de, www.tschechienreisemarkt.de, www.reisen-baltikum.de)

Teil A)

Indigo Reisen GmbH wird nachfolgend "INDIGO" genannt

I. Vertragsinhalt

INDIGO tritt nur als Vermittler von Pauschalreisen, Beförderungsleistungen oder sonstigen touristischen Einzelleistungen auf.

II. Buchung

Mit Ihrer Buchung (Angebot) bieten Sie uns den Abschluss eines Vermittlungsvertrages für eine Reise verbindlich an. Die Buchung kann online über die Homepage, per Email, Fax oder Telefon vorgenommen werden. Telefonische Buchung nehmen wir nur entgegen, wenn diese vom Kunden per Fax oder Email bestätigt werden kann.

Unser Buchungsablauf ist Bestandteil des Teils A der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Reisebestätigung/Rechnung

Abhängig vom vermittelten Reiseveranstalter erfolgt die Rechnungslegung entweder durch den Vermittler INDIGO oder den entsprechenden Reiseveranstalter direkt. Genauere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern. Eine Bestätigung erhalten Sie in jedem Fall von INDIGO per Fax, Email oder telefonisch.

IV. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Reisebestätigung / Rechnung. Auf Fehlern beruhende Abweichungen gegenüber einer angefragten Leistung können nachträglich korrigiert werden.

V. Zahlung

Abhängig vom gebuchten Reiseveranstalter erfolgt die Zahlung entweder an den Vermittler INDIGO oder an den entsprechenden Veranstalter direkt. Genauere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern (z.B. die jeweiligen Zahlungsmodalitäten, wenn Sie diese nicht bereits bei Buchungsabschluss einsehen konnten).

VI. (Versand der) Reiseunterlagen

Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen ca. 10 – 8 Tage vor Abreise zugesandt (in seltenen Ausnahmefällen auch später). Je nach Reiseveranstalter durch INDIGO oder den Veranstalter selbst. Im Kurzfristbereich kommt es oft zu Tickethinterlegungen am Flughafen. Einige Veranstalter berechnen hierfür Gebühren, die zusätzlich zum angezeigten Gesamtreisepreis zu zahlen sind. Die entsprechenden Informationen zu Gebühren, Zeiten, Schaltern und Unternehmen erhalten Sie bei der Buchungsbestätigung durch unsere Mitarbeiter.

VII. Umbuchungen und Stornierungen

a) Umbuchungen erfolgen entsprechend den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Diese können/konnten Sie bei bzw. vor der Buchung einsehen und müssen/mussten diese durch "Anklicken" zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.

b) Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung sind die Stornogebühren der Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger fällig.

c) Für feste Buchungen, die seitens der Veranstalter (z.B. aus Kulanzgründen) kostenfrei storniert werden, erlauben wir uns, ein Serviceentgelt in Höhe von EUR 15,00 p.P. zu berechnen.

d) STORNIERUNG / UMBUCHUNG VON LINIENFLÜGEN

Zusätzlich zu den in den Tarifbestimmungen der Airline angezeigten Storno – und Umbuchungsgebühren fällt ein Serviceentgelt in Höhe von EUR 50,00 p.P. an.

e) DOPPELBUCHUNGEN

Falls der Kunde bei verschiedenen Reisebüros Buchungen mit demselben Leistungsträger vornimmt (Doppelbuchung) und der Leistungsträger infolgedessen unsere Buchung storniert, erlauben wir uns, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 zu erheben. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

VIII. Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung über unser Internetseite oder separat angegeben in Ihrem Buchungsformular im Bemerkungsfeld. Über die aktuellen Tarife informieren Sie sich bitte im Menüpunkt "Versicherung". Gerne sind Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung auch unsere Mitarbeiter telefonisch behilflich.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HANSE MERKUR Reiseversicherung oder der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Leistungsträger vereinbart bzw. eine Reiseversicherung über einen Reiseveranstalter abgeschlossen wurde.

IX. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom vermittelten Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine solche (seltene) Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Erhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm des Veranstalters / Leistungsträgers zu verlangen, wenn dieser in der Lage ist, Ihnen eine solche anzubieten.

X. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Impfbestimmungen, Ausreisegebühren

Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Alle Auskünfte werden jedoch ohne Gewähr erteilt. Der Reisende ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich hierfür zum Beispiel unter www.auswaertiges-amt.de oder bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Da jederzeit die Möglichkeit besteht, dass die Einreisebestimmungen durch die Behörden geändert werden, wird dem Reisenden nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Vorschriften in seinem Zielland zu verfolgen.

Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn die Einreisebestimmungen nach der Buchung geändert werden.

XI. Haftung, Haftungsbeschränkung

Da INDIGO nur als Vermittler der vereinbarten Beförderungsleistungen und anderen touristischen Einzelleistungen auftritt, trifft INDIGO keine Gewährleistungshaftung für die vermittelte Leistung. Insbesondere wird keine Haftung für eventuelle Beschädigungen, Unfälle, Verluste, Verspätungen oder Flugausfälle übernommen.

Der Kunde ist verpflichtet, INDIGO über jede Änderung seiner Kundendaten zu informieren. INDIGO kann alle Kommunikationswege nutzen, um mit dem Kunden in Kontakt zu treten. INDIGO haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch unterlassene Änderungsmitteilung seiner Kundendaten entstehen.

Für von uns zu verantwortende Schäden haften wir bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung unabhängig vom Rechtsgrund. Für darüber hinausgehende Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorstehende Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist oder bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung.

XII. Datenschutzbestimmungen

Alle uns zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für den Kontakt mit Ihnen sowie zur Weiterleitung an den entsprechenden Reiseveranstalter / Leistungsträger verwendet. Ihre persönlichen Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Ausstellung von Ihnen bestellter Leistungen erforderlich ist.

XIII. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksam des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Teil B)

Indigo Reisen GmbH wird nachfolgend „INDIGO“ genannt

I: Abschluss des Reisevertrages

1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde unter Anerkennung der Reisebedingungen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per E-mail oder telefonisch erfolgen.

2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch INDIGO zustande, die in Form einer schriftlichen Buchungsbestätigung erklärt wird. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von INDIGO. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn uns der Reisende innerhalb einer Frist von 10 Tagen die Annahme erklärt, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

II: Bezahlung

1. Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- € zu leisten.

2. Der restliche Reisepreis wird mit Eingang der Rechnung beim Reisenden zur sofortigen Zahlung 28 Tage vor Reiseantritt - fällig. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651k BGB insolvenzversichert. Der Sicherungsschein wird gemäß §651k Abs.3 BGB mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

III: Leistungen

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten oder der unter INDIGO veröffentlichten Internetseiten unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie die Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.

IV: Leistungs- und Preisänderung

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht von INDIGO wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. INDIGO wird sich diesbezüglich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten.

2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

V: Rücktritt durch den Reisenden/Ersatzteilnehmer/Umbuchung

1. Der Reisende kann jederzeit von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle oder Indigo Reisen zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Im Fall des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise ist INDIGO berechtigt, pro gebuchter Person eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung zu verlangen:

Im Zeitraum vom 25.12. jeden Jahres bis 05.01. des Folgejahres gelten für alle Reisen die Stornobedingungen wie unter 1.b.

1.a. bei Hotels, Pensionen und Privatquartieren

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn • 15 % des Reisepreises mind. jedoch 15,- € pro Person
  • ab 29. - 21. Tag vor Reisebeginn • 30 % des Reisepreises
  • ab 20. - 15. Tage vor Reisebeginn • 50 % des Reisepreises
  • ab 14. - 7. Tage vor Reisebeginn • 70 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn • 90 % des Reisepreises

1.b. bei Ferienhäusern

  • bis zum 70. Tag vor Mietbeginn • 20 % des Mietpreises
  • ab 69. - 60. Tag vor Mietbeginn • 30 % des Mietpreises
  • ab 59. - 39. Tage vor Mietbeginn • 50 % des Mietpreises
  • ab 40. - 15. Tage vor Mietbeginn • 70 % des Mietpreises
  • ab 14. Tag vor Mietbeginn • 90 % des Reisepreises

2. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € erhoben.

3. Im Falle der Geltendmachung einer Entschädigungspauschale bleibt es dem Reisenden unbenommen, INDIGO nachzuweisen, dass INDIGO kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VI. Fahrt und Sonderkosten

1. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der An- und Abreise der durch INDIGO vermittelten Privatquartiere/Ferienhäuser stehen oder der vorzeitigen Rückkehr als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall, gehen zu Lasten des Reisenden.

VII. Kündigung

1. INDIGO kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den fälligen Reisepreis (siehe unter Ziffer II) innerhalb einer gesetzlichen Nachfrist nicht oder nicht vollständig zahlt. Bei diesem Rücktritt wegen Zahlungsverzuges kann INDIGO vom Reisenden eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer V.1. genannten Pauschalsätze verlangen.

2. Wir sind ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Die vertragliche Haftung von INDIGO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

IX. Gewährleistung

1. Abhilfe

Wird eine unserer Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. INDIGO ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an die örtliche Repräsentanz von INDIGO zu richten. Falls keine Repräsentanz vorhanden ist, ist der Reisende verpflichtet, sein Abhilfeverlangen per Telefon oder Telefax direkt an INDIGO in Leipzig zu richten.

2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch INDIGO kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer IX.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

3. Kündigung des Vertrages

Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kann der Reisende den Vertrag im allgemeinen erst dann kündigen, wenn der Reisende den Mangel anzeigt, INDIGO bzw. Ihrem Vertreter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist, ohne dass INDIGO Abhilfe leistet.

X. Mitwirkungspflicht

1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn erhält, muss er INDIGO umgehend benachrichtigen.

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich den in Ziff. IX. 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein (vgl. Ziff. IX.2.).

XI. Pass-, Visa- ,Zoll- ,Devisen- und Gesundheitsvorschriften

1. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschrift nach der Buchung geändert werden sollten.

XII. Allgemeine Bestimmungen

1. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. der letzten Änderung unserer Internetseiten. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

2. Gerichtsstand für Klagen gegen INDIGO ist Leipzig.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

4. Firmensitz von INDIGO Reisen GmbH: Dorotheenplatz 3b, 04109 Leipzig, Tel.: 0341 / 92 65 150 Fax: 0341 / 92 65 125